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Stellenausschreibung



Eine gut gemachte Stellenzeige ist wie eine Visitenkarte des Unternehmens. Sie sollte mindestens folgende Elemente enthalten:

 

  • Vorstellung der Firma (Standort, Größe, Mitarbeiterzahl)
  • Aufgaben die neue Mitarbeiter erwarten (z.B Vertragsabwicklungen durchführen, Lieferanten bewerten)
  • Stellenbeschreibung (ev. Gründe für die Ausschreibung)
  • Anforderungsprofil des Bewerbers
  • Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten
    Leistungen (Erfolgsbeteiligungen, Sozialleistungen z. B. Altersversorgung)
  • Organisatorisches (Empfangsadresse, Eintrittstermin, erforderliche Bewerbungsunterlagen)

 

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hat massive Auswirkung v.a. im Personalbereich. Beachten Sie generell, keine Formulierungen zu verwenden, die nach Religion oder Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Behinderung oder sexueller Veranlagung diskriminieren. Konkrete Altersangaben sind ebenso tabu.

 

Lesen Sie dazu auch unseren Newsletter-Beitrag: So formulieren Sie Ihre Stellenanzeige richtig!

 

Weiterführende Gesetze:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/agg/

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