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Mitarbeiterbeteiligung in Betrieben



Union und SPD wollen die Mitarbeiter am eigenen Unternehmen beteiligen. Die Vorstellungen der beiden Parteien, wie diese Beteiligung zukünftig aussehen soll, gehen weit auseinander.

 

 


Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte beider Parteien. Im August will die Koalition über die Modelle beraten.

 

 


Das Unions-Konzept: Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften


Die Pläne der Union sehen vor, dass Arbeitnehmer über eine freiwillige Mitarbeiterbeteiligung künftig bis zu 1000 Euro jährlich, aufgeteilt in einen Freibetrag und eine Bruttolohnumwandlung, steuerbegünstigt im Unternehmen anlegen können. Diese Beteiligungen sollen zudem steuerfrei in Altersvorsorgepläne überführt werden können. Dabei plädiert die Union insbesondere für Bündnisse auf betrieblicher Ebene. Kapitalbeteiligungen sollen nicht generell per Gesetz vor Insolvenz geschützt werden; wer seine Anlange aber verbindlich sichern will, soll dazu die Möglichkeit über Versicherungsmodelle zur Absicherung erhalten.

  

 

Das SPD-Konzept: Der Deutschlandfonds


Nach diesem System erhält eine Firma das Beteiligungskapital nicht mehr direkt von ihren Mitarbeitern, sondern von einem überbetrieblichen Deutschlandfonds, und zwar maximal so viel, wie die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens eingezahlt haben. Der Fonds wiederum stellt das Geld den Betrieben als Kapital zur Verfügung, Gewinnanteile und Zinsen fließen an die Arbeitnehmer zurück. Aus Sicht der SPD hat dieses Model einen Vorteil: Auch wenn ein Unternehmen in Konkurs geht, sind die Einlagen der Arbeitnehmer sicher, da der Fonds den Verlust auffängt.


Bei einem Arbeitgeberwechsel können die Beschäftigten außerdem ihr angesammeltes Fondsvermögen „mitnehmen“. Nach SPD-Plänen soll es kein Limit für die Einzahlungen in den Fonds geben. Verdient ein Mitarbeiter nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr, soll der Staat bis zu 400 Euro im Jahr mit einem Zuschuss von 20 Prozent belohnen. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hätte damit Anspruch auf staatliche Hilfe. Die Kosten für die öffentliche Hand sollen sich auf 210 Millionen Euro im Jahr belaufen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hierzu unter: www.cdu.de und www.spd.de

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