mediaintown » PERSONAL-PORTAL » Lexikon Personalwesen » K bis S » Kündigungsfrist
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB ergeben. Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
