mediaintown » PERSONAL-PORTAL » Lexikon Personalwesen » K bis S » Kündigungsfrist

Kündigungsfristen

 

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB ergeben. Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:

 

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

 


(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

 

Weiterführende Gesetze:
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
Kündigungsschutzgesetz http://bundesrecht.juris.de/kschg/index.html

Personal-Portal

Aktuelle News, Gesetze, Arbeitshilfen und vieles mehr für Ihre Personalarbeit

[ mehr ]

Stellenangebote

Eine große Auswahl an aktuellen und hochwertigen Stellenangeboten finden Sie bei unserer Partner-Stellenbörse jobsintown.de