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Initiative 50 plus



Die Initiative 50plus will neue Impulse für die Integration und für den Verbleib älterer Menschen in Arbeit geben.

Maßnahmen: 


• Klarheit bei befristeten Arbeitsverträgen
Die Regelung über erleichterte (sachgrundlos) befristete Arbeitsverträge ab Vollendung des 52. Lebensjahres wird neu gestaltet und dauerhaft im Gesetz verankert. Voraussetzung für die sachgrundlose Befristung ist künftig neben dem Lebensalter, dass der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat. Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber beträgt fünf Jahre.

 


• Eingliederungszuschuss für Ältere
Arbeitgeber, die Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr für mindestens ein Jahr einstellen, können einen "Eingliederungszuschuss für Ältere" erhalten. Der Zuschuss beträgt mindestens 30 % und höchstens 50 % des Arbeitsentgelts; er wird mindestens ein Jahr, längstens drei Jahre gezahlt. Voraussetzung ist, dass der neu Eingestellte in den letzten sechs Monaten arbeitslos war, an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen hat oder personenbezogene Vermittlungshemmnisse aufweist. Bei Einstellung behinderter Menschen gelten günstigere Förderkonditionen.

 


• Förderung der betrieblichen Qualifizierung

Bei Beschäftigten ab dem 45. Lebensjahr in Klein- und Mittelbetrieben (bis zu 250 Arbeitnehmer) kann die Arbeitsagentur die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme übernehmen, wenn die Betreffenden während der Qualifizierung unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden.

 


• Kombilohn 50plus
Arbeitnehmer ab vollendetem 50. Lebensjahr, die eine im Vergleich zur früheren Arbeit geringer bezahlte Beschäftigung aufnehmen, haben Anspruch auf einen Kombilohn für die Dauer von zwei Jahren (sog. Entgeltsicherung). Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 50 %, im zweiten Jahr 30 % der Differenz zwischen dem aktuellen und dem früheren Nettoentgelt. Zusätzlich werden die Rentenversicherungsbeiträge auf 90 % des früheren Bruttoentgelts aufgestockt.


Weiterführende Gesetze:
Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__434p.html

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