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Gleitzeit



Mit Gleitzeit wird eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit verstanden.

 

Eine Gleitzeitregelung wird in den meisten Fällen zwischen der Firmenleitung und dem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung vereinbart und legt im Regelfall eine sogenannte „Kernzeit“ fest (etwa 09:00–15:00 Uhr), in der alle Dienstnehmer anwesend sind (Klassische Gleitzeit).

 

Die Arbeitszeiten vor- und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten. Allerdings ist es oft die Arbeitsmenge, die tatsächlich die Inanspruchnahme solcher Arbeitszeitkonten bestimmt. Soweit bestimmte Zeitguthaben im Rahmen gleitender Arbeitszeit „angespart“ wurden, können diese in der Regel nur „abgefeiert“, nicht aber vergütet werden.

 

Manchmal wird Gleitzeit auch nur an einzelnen Abteilungen eines Großbetriebs oder einer Institution vereinbart – woran dann die Abteilungsleitung und die Belegschaft bis zu einem allfälligen, mehrheitlichen oder „von oben“ geäußerten Änderungswunsch gebunden sind.

 

In neueren Tarifverträgen werden auch langfristige Regelungen, von Jahresarbeitszeit- bis zu Lebensarbeitszeitkonten getroffen. Die klassische Überstundenvergütung ist daher weitgehend Vergangenheit, jedenfalls im dienstleistenden Gewerbe.

 


Weiterführende Gesetze:
Arbeitszeitgesetz http://bundesrecht.juris.de/arbzg/