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Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag müssen folgende Punkte schriftlich niedergelegt sein:

 

1) Name und Anschrift der Vertragsparteien

 

2) Eintrittstermin und - bei befristeten Arbeitsverhältnissen - präzise Angaben über den Zeitraum der Anstellung

 

3) Arbeitsort oder die Feststellung, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann

 

4) genaue Berufsbezeichnung sowie Kurzbeschreibung der von Ihnen zu leistenden Tätigkeiten

 

5) Arbeitszeit

 

6) Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie eine Auflistung aller Sonderzahlungen

 

7) Urlaubsregelung

 

8) Probezeit (üblich sind sechs Monate) und Kündigungsfristen

 

9) allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen

 

10) bei Auslandstätigkeiten: Dauer des Aufenthaltes, Angabe der Währung, in der das Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie Bedingungen für die Rückkehr (Wiedereinstieg nach Ablauf der Auslandstätigkeit)

 

11) Sonderregelungen (z.B. zusätzliche Urlaubstage, Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen)

 

Wichtig: Sofern die einzelnen Abmachungen nicht schriftlich und ganz konkret im Arbeitsvertrag festgehalten sind, können sich später an deren Auslegung Konflikte entzünden. Und: Mündliche Vereinbarungen können im Konfliktfall nachträglich kaum nachgewiesen werden. Falls keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen. Holen Sie sich in jedem Falle Informationen ein (z.B. über Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitsämter aber auch Unternehmensberatungen - schließlich wollen Sie ja auch wissen, wozu die Unternehmerseite bereit ist!).

 TIPP: Siehe auch in unserem News-Archiv "Arbeitsvertrag: Für Bewerber gibt es wenig zu verhandeln" 

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